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In Ihrem eigenen Interesse:

Bitte befolgen Sie Tipps/Empfehlungen/Anregungen, die Sie hier oder anderswo im Internet gefunden haben, niemals, ohne das vorher mit Ihrem behandelnden Arzt, bzw. mit Ihrem Diabetesteam besprochen zu haben!

Wichtig!
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Blutzucker-Messgeräte

Kriterien:

Da die Messgenauigkeit gesetzlich reglementiert ist (siehe unten) und eigentlich nur in Einzelfällen von der Norm abweicht kann man hier gänzlich auf den persönlichen Geschmack und Dinge achten, die einem selbst wichtig sind:

  • Messdauer: manche benötigen über 30 Sekunden, andere nur 5. (Mein erstes Gerät brauchte noch 2 Minuten!)

  • Größe des Probevolumens: Hier gibt es Unterschiede zwischen 0,3 und mehreren Mikrolitern. Gerade bei Kindern und Personen mit schlechter Durchblutung eignen sich hier besonders die genügsamen Geräte.

  • Größe/Handhabung der Teststreifen: Dieser Punkt ist besonders bei gestörter Feinmotorik zu beachten. Es gibt Menschen, die lieber ein größeres Probevolumen und längere Messdauer hinnehmen, dafür aber einen Streifen haben, den sie einfacher in das Gerät einführen können, bzw. leichter aus dem Teststreifenbehältnis entnehmen können.

  • Größe des Gerätes: insbesondere Menschen, die ihr Gerät unterwegs mitführen wollen ist scheinbar sehr daran gelegen, daß sie dafür nicht extra einen Schrankkoffer anmieten müssen Gruss an Anja (grins)

  • Größe der Ziffern im Display: Nicht nur für Menschen mit Sehbehinderung können gut ablesbare Ziffern sehr angenehm sein. Für stark Sehbehinderte und Blinde gibt es auch Geräte mit Sprachausgabe, z.B. das GlucoTalk von Progen oder die Geräte von Caretec

  • Einfache Handhabung: Manche Geräte müssen auf jede neue Packung Messstreifen neu codiert werden, andere bieten einen Messwertspeicher und Zusatzfunktionen. Die sollten alle nicht zu kompliziert zu bedienen sein.

  • Integriertes Tagebuch: Es gibt Geräte, die erlauben neben dem Speichern von Messwert, Datum und Uhrzeit auch Angaben zu verzehrten BE, gespritzten Einheiten und weiteren Daten die Therapie betreffend. Zwar gibt es noch nicht viele davon, aber man sollte wissen, daß die Möglichkeit grundsätzlich existiert. (Beispiel: Accu-Chek Aviva Expert)

  • Schnittstelle zum PC: wenn sie ihre Daten in einem Programm erfassen wollen, dann kann es sehr hilfreich sein, wenn diese einfach per Knopfdruck in den PC überspielt werden können, anstatt alles händisch einzugeben. Allerdings muss die von Ihnen genutzte Software auch genau ihr Gerät unterstützen. Insbesondere bei Software direkt vom Hersteller der Geräte gibt es da oft Probleme, wenn sie auf ein anderes Gerät von einem anderen Hersteller wechseln.

  • Art der Datenübertragung: Dies kann per Infrarot, USB, Bluetooth oder serieller Schnittstelle erfolgen. Stellen Sie sicher, daß ihr Computer den jeweiligen Standard unterstützt, denn viele Schnittstellenkabel haben Preise, die einem die Tränen in die Augen treiben. Und niemand möchte Geld ausgeben um hinterher festzustellen, daß es nicht klappt.

  • AST: steht für "Alternate Side Test" (und nicht etwa für Anti-Schmerz-Technik). Dies bezeichnet Geräte, mit denen man das Blut auch an anderen Körperstellen als den Fingerkuppen oder dem Ohrläppchen gewinnen kann. Es wird zwar damit geworben, daß man damit auch Blut vom Unterarm entnehmen kann, aber ich würde als alternative Stelle bestenfalls den Handballen (Handinnenfläche unterhalb des Daumens) nutzen. An anderen Stellen besteht ein anderes Gemisch aus arteriellem und venösem Blut. Es ist aber so, daß arterielles Blut reicher an Glucose ist als venöses, und es somit zu Unterschieden kommen kann.

  • Preis der Teststreifen: Insbesondere wenn man seine Teststreifen selber bezahlen muss und sie nicht von der Kasse erstattet bekommt kann auch das ein wichtiger Faktor sein.

 

Sie können sich sicher vorstellen, daß es bei diesen Kriterien nie die "eierlegende Wollmilchsau" geben wird, also ein Gerät das alles so kann wie Sie es sich wünschen. Man kommt auch hier nicht um Kompromisse herum.

Blutzucker-Messgeräte und die für sie nötigen Teststreifen sind besonders häufig Stein des Anstoßes. Will Ihnen ihr Arzt nicht die Menge an Teststreifen verschreiben die Sie ihrer Meinung nach brauchen? Ein Anruf bei der Krankenkasse bringt meistens die Auskunft "Wir zahlen, was der Arzt verordnet". Der Arzt wiederum sagt, er dürfe nicht mehr verordnen, u.U. mit Hinweis auf sein Budget. Wer hat denn nun Recht?

Beide!

Die Krankenkasse darf nur in Ausnahmefällen die Übernahme von Therapiekosten verweigern, z.B. wenn sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 SGB V) verstieße, oder aber wenn es sich um Therapien handelt, deren Nutzen und Wirksamkeit fragwürdig ist. Allerdings erwächst dem Patienten gemäß §31 SGB V (Arzneimittel; hier: Teststreifen) und §33 SGB V (Hilfsmittel; hier: Testgeräte) ein Anspruch. Voraussetzung: der behandelnde Arzt hält eine solche Verordnung für notwendig im Sinne einer konsequenten Therapieführung. Es steht der Krankenkasse in diesem Fall nicht zu, in die Therapiehoheit des Arztes reglementierend einzugreifen.

doctor-237479 640Allerdings unterliegt er auch den Regularien der für ihn zuständigen KV (Kassenärztliche Vereinigung). Das Wort "Budget" hat dort einen negativen Klang und wurde durch das vermeintlich wohlklingendere "Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz" (ABAG) abgelöst, was meiner Meinung nach im Grunde nur ein neuer Name für dasselbe Kind ist. Gegenstand dieses Gesetzes ist die Festlegung von Richtgrößen für die Ausgabenvolumina auf dem Arzneimittelsektor und seine Grundlage bildet der §84 SGB V.
Und Blutzuckerteststreifen sind - so paradox sich das auch anhört - "Nicht-Apothekenpflichtige Arzneimittel" und unterliegen als solche der Budgetierung.

Völlig unstrittig ist auch bei den KVen, daß insulinbehandelte Diabetiker Blutzuckerteststreifen brauchen. Doch hat sich die Zahl der Teststreifen, die pro Quartal als notwendig erachtet werden erheblich reduziert. Waren es vor einigen Jahren noch 600 Streifen bei ICT (Basis-Bolus mit Pen/Spritze) und bis zu 1000 bei CSII (Pumpentherapie), so werden in jüngster Zeit 400 für ICT und 600 für CSII als notwendig angesehen. Nicht zuletzt durch das IQWIG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), daß ja grundsätzlich in nichts was es untersucht einen Vorteil findet, steht zu befürchten daß sich das in Zukunft noch weiter verschlimmern wird.

Teststreifen sind in der Diabetestherapie ein immenser Kostenfaktor, doch sollte ein Minimum nicht unterschritten werden. Und dies liegt für intensivierte Therapieformen wie der ICT oder der CSII bei zwei "basalen" Streifen (Nüchtern und vor dem Schlafengehen), einem vor jeder Mahlzeit plus einer Reserve für besondere Umstände (Sport, Zusatzerkrankung etc.). Ohne die präprandiale BZ-Messung ist eine intensivierte Therapie nicht durchführbar. Pumpenträger haben aufgrund einer Therapiebesonderheit einen höheren Bedarf: bei ihnen liegt im Gegensatz zur CT/ICT kein subcutanes Insulinreservoir vor. Ein Abreißen der kontinuierlichen Insulinzufuhr (Katheter verstopft/undicht etc.) führt daher wesentlich schneller (oft schon nach wenigen Stunden) zu einem Anstieg der Ketonkörper und dem Risiko einer ketoazidotischen Entgleisung.

Anders sieht die Lage bei der CT (konventionellen Therapie mit zwei/drei Insulingaben fester Dosis) aus. Hier werden weniger Streifen als bei der ICT benötigt/bewilligt, weil die einzelne Messung nicht Grundlage einer aktuellen Dosisanpassung ist. Ihr kommt eher eine Monitoring-Funktion zu. Dennoch sind auch hier Messungen nüchtern und vor dem Schlafengehen unverzichtbar um nächtliche Hypos zu vermeiden. Zusätzlich Messungen im Tagesverlauf nach den Therapievorgaben des behandelnden Arztes.

Diabetiker, die mit Tabletten oder "nur" mit Basistherapie behandelt werden stehen versorgungstechnisch am schlechtesten da. Ihnen werden oft nur 50 Streifen pro Quartal zuerkannt oder sogar nur Urinteststreifen. Aber auch das kann von Fall zu Fall und von Arzt zu Arzt variieren. Sinnvoll ist es trotzdem den BZ zu kontrollieren, denn so erkennt man am schnellsten welche Lebensmittel und welche körperliche Aktivitäten sich am günstigsten auf den BZ auswirken. Leider...(siehe Punkt 'IQWIG'... {#emotions_dlg.yell} )

Für Diabetiker, die darüber hinaus oder aus anderen Gründen ihre Streifen selbst bezahlen (müssen) steht natürlich der Preis an einer der vorderen Stellen. Da die Zuverlässigkeit der Geräte gesetzlich reglementiert ist und kaum nennenswerten Schwankungen unterliegt können sie sich bei der Auswahl auf die Wirtschaftlichkeit stützen. Und hier sind insbesondere Versandhändler oft wesentlich günstiger als die Apotheke vor Ort. Ich will mich nicht dem Vorwurf der Parteilichkeit aussetzen (und die Preise schwanken auch recht oft), daher geben Sie bitte einfach in die Suchmaschine Ihrer Wahl die Stichpunkte "Diabetes Versand" ein und vergleichen Sie selbst.

Oder schauen sie auf der Website von Apomio vorbei. Das ist eine Preissuchmaschine, die sich auf Versand-Apotheken usw. spezialisiert hat. Bei meiner Hausapotheke (bzw. deren rezeptfreien Inhalt) kann ich damit regelmäßig bis zu 40-50% gegenüber der Apo um die Ecke einsparen.

Was auch eine Erwähnung wert ist sind die Teststreifen vom Insuliner, die zwar nicht mit einem Gerät ausgelesen werden, dafür aber auch deutlich am günstigsten sind. Diese Teststreifen habe ich auch schon am Anfang meiner Diabeteslaufbahn genutzt, damals kamen sie noch von Boehringer Mannheim und hießen 'HaemoGlucotest 20-800'.

Und welches Gerät nutzt der Betreiber dieser Seiten?

Nach dem ich lange Zeit das Freestyle Mini, bzw. dessen Nachfolger Freestyle Lite benutzt habe (weil es schön klein ist und eine beleuchtete Teststreifenaufnahme hat, die im Dunkeln gute Dienste leistet) bin ich jetzt zum Accu-Chek Mobile umgeschwenkt. Ich find's klasse: Kassette einlegen und ich kann 50 Tests machen ohne eine Teststreifendose in die Hand zu nehmen oder mich zu fragen, wie ich den gebrauchten Teststreifen entsorgen kann.